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Historischer Hintergrund aus der Bönnsche Fastelovendszeidung von Georg Dreher "Fressen, Saufen und Raufen ..."
Die Anfänge des "Bönnsche Fastelovend" sind aus historischer Rückblende nur schwerlich mit belegbaren Jahreszahlen dingfest zu machen. Das hatte auch schon der bekannte Bonner Heimatforscher Josef Dietz erkannt. Zu gerne hätte er hieb- und stichfeste Daten aufgespürt, die weiter als 400 Jahre zurückliegen. Dies wollte ihm jedoch nicht gelingen. Aber immerhin wissen wir heute, daß es bereits 1585 eine Polizeiverordnung gegeben hat, die sich aber nicht mit dem Wesen, sondern eigentlich mehr mit dem Unwesen des Bonner Karnevals auseinandersetzt. Dietz hat nämlich ein Dokument ausgegraben, in dem der Kölner Kurfürst Ernst von Bayern die Abschaffung der sogenannten "Fastnachtgesellschaft" verfügt. Den karnevalsfreudigen Bonnern ließ er allerdings ein kleines Hintertürchen offen. Und das betraf den Rosenmontag. An diesem Tag durfte dem rheinischen Karneval öffentlich gefrönt und gehuldigt werden. Wobei aber die kurfürstliche Obrigkeit gestreng darüber wachte, daß mit dem Glockenschlag sechs Uhr abends alle Lustbarkeiten beendet wurden. Bei fünf Gulden Strafe untersagte der Kurfürst "Saufen, Raufen, Fressen Tanzen und andere Ausschweifungen". Eine besondere Unsitte muß damals wohl das "Nachtsaufen" gewesen sein. Wer zwischen Aschermittwoch und Ostern mit Bierkrug oder Weinflasche angetroffen wurde, mußte das Alkoholvergnügen ebenfalls mit fünf Gulden für die kurfürstliche Kasse bezahlen. Das war zu damaliger Zeit teurer als ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit. Für die Bonner mag damals schon gesprochen haben, daß sie es immer verstanden, die kurfürstliche Order gekonnt zu umgehen. Sogar das Auge des Gesetzes soll gelegentlich beide Augen zugedrückt und kräftig mitgezecht haben. Auch Kurfürst Ferdinand versuchte es später, die ausgelassene Karnevalsfreude der Rheinländer mit einem Dämpfer zu versehen. Im Jahre 1622 unterzeichnete er eine entsprechende Verordnung. Drei Goldgulden wurden als Strafe angedroht. Die Bonner verstanden es trotzdem, das tolle Treiben, wenn auch etwas geturnt, in ihrem Sinne und nach alter Väter Sitte zu genießen. Josef Dietz weiß in seinem "Bonner Bilderbogen" (Röhrscheid-Verlag)
zu berichten, daß auch die
Handwerksgesellen und die Zünfte im Karneval kräftig zulangten. In einem solchen
Kapitel liest man: Ähnliche Vorgänge werden von den Schuhmachern, den Bäckern und den Küfern vermeldet. Einen Vorläufer des Bonner Rosenmontagzuges gab es schon vor mehr als 200 Jahren. Die Zunftgesellen zogen mit Genehmigung des Stadtmagistrates mit Musik und tanzenden Gruppen durch die Straßen der Stadt. Dabei sammelten sie gleichzeitig das nötige Geld, um ihre närrischen Lustbarkeiten zu finanzieren. Nicht selten kam es dabei zu handgreiflichen Auseinandersetzungen, zu Streit und Rivalitäten. Um das Treiben nicht ausufern zu lassen, beschloß der Magistrat 1789 die Genehmigung für den Handwerkerzug nur dann zu erteilen, wenn die Hälfte des Reingewinns in die Zunftlade wandere. So wurde denn wohl auch verfahren. Josef Dietz beschreibt auch noch einen anderen "Bonner Rosenmontagszug": Zur Fastnacht des Jahres 1731 waren zahlreiche Adlige
nach Bonn gekommen. Glänzende Festlichkeiten am Hofe
füllten die Tage aus. Den krönenden Abschluß des ganzen fidelen Treibens aber
bildete ein Umzug am 6.Februar.
Dargestellt wurde eine Bauernhochzeit. Jedem Teilnehmer fiel durch das Los
eine bestimmte Rolle zu.
Vom Schloß aus ging nachmittags gegen vier Uhr in zwölf mit Grün und anderem
Schmuck gezierten offenen
Bauernwagen durch die Hauptstraßen der Residenz. Die Bürger drängten sich zu
beiden Seiten des Zuges
und jauchzten den "jubelnden Bauern" zu. Am Abend folgte ein prächtiges Mahl
und ein Maskenball im Schloß. So weit die Beschreibung des Bonner Karnevalszuges vor über 260 Jahren. Über 200 Jahre ist es her, daß der damalige Kurfürst einen erneuten Versuch unternahm, um das Bonner Karnevalsgeschehen zu reglementieren. Seine Order: "Mit dem Fastnachtdienstag 12 Uhr nachts sollen alle Lustbarkeiten geschlossen werden bei Strafe von zwei Goldgulden." In einer anderen Chronik ist unter dem 20.Februar 1798 vermerkt: "Niemals sah man so viele Fastnachtsnarren in der Stadt wie heute. Abends nahmen die Patrouillen alle Masken mit zur Wache, so daß die Wachstuben unter der Rathaustreppe gefüllt waren. Nach einer Viertelstunde wurden Sie entlassen." Vor exakt 160 Jahren trat in Bonn der erste eigentliche
Rosenmontagszug in Erscheinung. Dazu wieder Josef Dietz: Was so vielversprechend begann, scheitere am preußischen König Friedrich Wilhelm III., der durch Kabinettsorder vom 29.März 1828 dem jungen Bonner Rosenmontagszug das Lebenslicht ausblies. Begründung des Regenten:"Wo dergleichen amoralische und in politischer Hinsicht nicht unbedenkliche Lustbarkeiten bisher nicht herkömmlich erlaubt gewesen sind, sollen sie nicht gestattet werden, am wenigsten in der Universitätsstadt Bonn." Nach 14jähriger Abstinenz durften die Bonner 1842 wieder jubeln, König Friedrich Wilhelm IV. hob das Rosenmontagsverbot seines Vorgängers wieder auf. So hat der Bönnsche Fastelovend besonders in seinen Anfängen Höhen und Tiefen erlebt. Keiner hat es aber bisher geschafft, ihn als fünfte Jahreszeit aus dem Kalender zu streichen. Das wird sicher auch so bleiben. Getreu dem Motto: "Wer jitt, wat e hätt, es wert, dat e läff!"
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